
Wir unterstützen Menschen in momentanen Notlagen und Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen mit Lebensmitteln und -soweit vorhanden - anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Unsere Hilfe soll die zu geringen staatlichen Sozialleistungensansprüche ergänzen - ersetzen kann und will sie sie nicht . Es handelt sich daher nicht um eine Vollversorgung, auch besteht kein Rechtsanspruch.
Für unsere wöchentliche Lebensmittelausgabe können Sie sich unter Vorlage Ihres jeweiligen Bewilligungsbescheides und Ausweises bei uns anmelden, wenn sie eine der folgenden sog. sozialen Transferleistungen beziehen:
ALG II (Hartz IV), soz. Grundsicherung (SGB XII) , Wohngeld, kleines Einkommen/Rente mit Wohngeld od. Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG.
In akuten Notlagen verhelfen wir direkt und unbürokratisch zur Überbrückung der Situation und ggf. zur Inanspruchnahme möglicher Sozialleistungen.
Unsere Lebensmittelhilfe erhalten Sie für die Dauer des Bewilligungszeitraumes Ihrer sozialen Leistung. Für die wöchentliche Lebensmittelabgabe bitten wir jeweils um einen Spendenobolus von 2 Euro zur Finanzierung von Mieten, Strom, Benzin etc. .