Willkommen auf der Webseite der Gelsenkirchener Tafel
Willkommen auf der Webseite der Gelsenkirchener Tafel
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Vollversammlung der Vereinten Nationen 10. Dez. 1948 (Resolution 217 A/III)
... und dennoch
sind laut Datenreport 2013 des statistischen Bundesamtes (u.a.) immer mehr Menschen in Deutschland arm oder von Armut bedroht. - Trotz Konjunkturhoch in den vergangenen Jahren.
gibt es in Deutschland Lebensmittel im Überfluss, während bei vielen Menschen Mangel herrscht. Hier bemüht sich auch unsere Tafel um einen Ausgleich.
aber
"Bürgeschaftliches Engagement kann vieles bewirken, es entbindet den Staat aber ganz sicher nicht von der Fürsorgepflicht für seine Bewohner. Daseinsfürsorge ist Aufgabe des Staates - und muss es bleiben! Tafeln und andere gemeinnützige Initiativen können Armut nicht beseitigen, sie können nur bei einem Teil der Betroffenen ihre Folgen lindern." (BV-Magazin feedback 01/13)